Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende – so sagt es das Sprichwort und so erhoffte man es sich auch 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV). Doch weit gefehlt. Das, was eigentlich zum Jahresbeginn 2018 – am 01. Januar – kommen sollte, um Rechtssicherheit im Markt der Sportwetten zu schaffen, stellte sich als ‚Rohrkrepierer‘ heraus.
Doch woran ist der Glücksspieländerungsstaatsvertrag letztlich gescheitert und welche Baustellen gilt es noch zu beseitigen, damit die gewünschte Rechtssicherheit kommt und die Wettbegeisterten ihre Strategien umsetzen können?
Boomender Markt des Glücksspiels
Fakt ist, der Markt der Glücksspiele in Deutschland boomt und das seit Jahren. Grundsätzlich lässt sich dabei der Glücksspielsektor per Gesetz und Definition in zwei Segmente unterteilen: Einen regulierten und einen unregulierten Bereich. Dabei verzeichnet der Sektor, der als unreguliert gilt, die massivsten Zuwachsraten, auch wenn er vom Gesamtergebnis hinter dem regulierten Markt liegt. Doch was regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) eigentlich?
Glücksspielstaatsvertrag – wie ist er aufgestellt?
Seit 2008 hatte der GlüStV in seiner Urfassung Gültigkeit. Er sagte, dass es weiterhin ein staatliches Monopol auf Glücksspiele geben würde und all das, was daneben existent ist – zum Beispiel Online-Glücksspiele – rechtswidrig seien. Das sah der Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2010 anders und verlangte erhebliche Nachbesserungen. Es seien so nämlich staatliche Betriebe bevorteilt, was dem freien Wettbewerb widerspräche. So gab es dann zum Januar 2012 eine erste Änderung, um den freien Wettbewerb und den freien Markt zu garantieren. Doch auch diese Regelung war dem EuGH nicht umfassend genug und so verlangte man 2016 mit der Ince-Entscheidung eine erneute Nachbearbeitung.
Das EU Urteil besagte, dem deutschen Staat sei es untersagt, private Anbieter von Sportwetten, Lotterien und anderem Glücksspiel strafrechtlich zu belangen, so sie ohne Erlaubnis auf dem deutschen Markt operieren. Besonders stieß sich der EuGH daran, dass das staatliche Monopol auf Sportwetten nicht vollständig gekippt worden sei. Somit seien auch alle Vorgaben, die Deutschland den Anbietern zum Erhalt der Erlaubnis auferlegt, nichtig. Im Klartext heißt das: Der Sportwettenanbieter, der in einem EU Land eine Lizenz besitzt, muss sich nicht der deutschen Regulierung unterwerfen. In jedem Fall anders sieht die Situation freilich für Betreiber von lokal operierenden Spielhallen aus. Hier ist in jedem Fall das örtliche Glücksspielgesetz von Relevanz – die zuständige Behörde hat ihren Sitz sogar meistens innerhalb der jeweiligen Stadtgrenzen.
Selbst wenn Deutschland also ausländische Anbieter weiter als Anbieter illegaler Dienste ansieht, ist eine Strafverfolgung laut EU Urteil ausgeschlossen. Das sorgte für die Notwendigkeit einer zweiten Änderung, die dann auch im Oktober 2016 beschlossen wurde – von den Bundesländern, die in der Sache zuständig sind. Die Änderung besagt, dass man keine Obergrenzen von – Kontingente – für Konzessionsinhaber mehr schaffen würde, sondern es 35 geben solle und sobald die Mindestanforderungen erfüllt seien, jeder Anbieter entsprechend lizenziert würde. Doch letztlich ist diese Einigung auf den kleinsten möglichen Level noch am Widerstand einzelner Länder gescheitert.
Woran scheiterte die Einigung?
Der Entwurf, der eigentlich zwischen Oktober 2016 und Anfang 2017 zum Inkrafttreten ab 01. Januar 2018 von den Ländern erarbeitet und beschlossen wurde, kippte durch Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen, die als Länder zurückruderten. Zünglein an der Waage war hier wohl die Regierungsbeteiligung der FDP in zwei Ländern, die den kompletten Sektor der Online-Glücksspiele nachhaltig liberalisieren will – also ganz nach dem Gusto der EU. Vorweg marschierte dabei die Jamaika-Koalition aus Schleswig-Holstein.
Wie liest sich der aktuelle Stand der Dinge und was ist in der Zukunft zu erwarten?
Die gute Nachricht vorab: Wer auf Sportwetten setzt, macht sich auch weiterhin nicht strafbar. Keine der bereits erteilten Konzessionen für den deutschen Markt verliert ihre Gültigkeit. Das greift jedoch nur und ausschließlich für die Sport- und Fußballwetten. Ansonsten ist weiterhin der alte Stand gültig, dass Online-Glücksspiel generell nicht legal ist – sofern man keine Konzession besitzt und in dem Bundesland, hier Schleswig-Holstein, lebt, in dem es gestattet wurde. Und dass es immer Regelungen gibt, gerade wenn es so großer Wirtschaftsfaktor wie der Fußball ins Spiel kommt, davon sollte ausgegangen werden.
Es wird am Ende des Tages – wohl für 2019 – unter dem Druck der EU eine Regelung geben, der sich alle Bundesländer unterwerfen und bei der man sich möglicherweise sogar am Jamaika-Land Schleswig-Holstein orientiert.