Weg für Public Viewing bei der Fußball-WM 2018 ist frei

Für viele Fans gehört das besondere Gefühl, das im Rahmen von Public Viewing aufkommt, gerade zur WM bzw. EM dazu. Kein Wunder also, dass viele sich schon jetzt fragen, welche Events sie im Sommer zur WM 2018 besuchen können, um gemeinsam mit Gleichgesinnten mitzufiebern.

Was jedoch für viele als ‚selbstverständlich‘ gilt, hätte jedoch auch unter Umständen abgesagt werden können. Denn: erst kürzlich wurde der Weg zum Public Viewing zur WM 2018 seitens des Bundeskabinetts freigemacht.

Auch für kleinere Ort wie z.B. Kloster Zinna dürfte diese Entscheidung interessant sein, obwohl die Zeit nun natürlich knapp ist. „Aufgrund der Planungssicherheit ist es nun natürlich etwas spät, um noch etwas auf die Beine zu stellen. Doch für die nächsten Fußball-Turniere behalten wir die Sache mit dem Public Viewing im Hinterkopf“, äußerte sich Andreas Baade, Vorsitzender des Fördervereins Kloster Zinna, zu der Entscheidung. In anderen Städten und Dörfern dürfte dies ähnlich aussehen. Doch dies bedeutet natürlich nicht, dass komplett auf das gemeinschaftliche Erlebnis verzichtet werden muss.

Doch was wurde hier eigentlich genau beschlossen? Stand das fröhliche ‚Rudelgucken‘ eventuell sogar eine Zeitlang auf der Kippe?

Mehr als ‚nur‘ Fußball, sondern Fanerlebnis

Auch während der diesjährigen Fußballweltmeisterschaft in Russland können sich die Fans in Deutschland auf nächtliches Public Viewing in Kneipen und Biergärten freuen. Für viele nicht das einzige Vergnügen bei einer Fußball WM. Fußballwetten gehören auch mittlerweile dazu und diese kann man laut Seiten wie paypalsportwetten.net auch schnell und sicher per PayPal bezahlen. Ideale Voraussetzungen also, um noch stärker mitzufiebern, die eigene Mannschaft zu unterstützen und vielleicht sogar ein wenig (oder viel?) Geld zu gewinnen.

Doch das gemeinsame Zittern hätte in diesem Jahr unter Umständen auch abgesagt bzw. verboten werden können. Wieso? Da die WM in 2018 in Russland stattfindet, brauchte es eine Ausnahmeregelung im Lärmschutzbereich. Hierbei musste gewährleistet sein, dass die entsprechende Partie auch nach 22 Uhr unter freiem Himmel gezeigt werden kann.

Was bedeutet der Beschluss genau?

Das Bundeskabinett hat die Ausnahmeregelung, die wohl auch viele Gastronomen beruhigen dürfte, vor ein paar Tagen beschlossen. Das bedeutet, dass auch deutsche Fans sich die Partien zwischen dem 14. Juni und 15. Juli 2018 im Freien anschauen können. Interessant ist die Regelung vor allem im Zusammenhang mit den Spielen, die um 20 Uhr bzw. um 21 Uhr starten und damit entsprechend ‚mitten in der Nacht‘ enden werden. Direkt betroffen ist die deutsche Mannschaft jedoch bisher nur beim Hinrundenspiel gegen die Schweden. Dieses gehört zu den Spielen, die um 20 Uhr starten werden.

Doch auch auf die K.O.-Runde der WM Spiele 2018 können die deutschen Fans nun ein wenig entspannter blicken. Auch wenn sie in der Regel erst um 20 Uhr starten, ist hier nun das entsprechende Public Viewing auch von gesetzlicher Seite abgesichert. Verlängerung? Elfmeter? Kein Problem! Kein Anbieter von öffentlichem Rudelgucken muss die Leinwand vor Abpfiff ausschalten.

Keine wirkliche Ausnahme

Wer sich mit den Geschichten der ‚großen Turniere‘ befasst, merkt schnell, dass die Regelung zur WM 2018 keine wirkliche Ausnahme darstellt. Ähnliche Sonderbeschlüsse gab es auch schon in den Jahren 2006 bis 2016 zu den Weltmeister- bzw. Europameisterschaften. Dennoch gibt es auch einige Orte in Deutschland, die das Public Viewing von sich aus nicht anbieten möchten.

Wer hat das letzte Wort?

Auch interessant: trotz des Sonderbeschlusses sind es immer noch die Kommunen selbst, die die Erlaubnis für die Organisation eines Public Viewings an die jeweiligen Gastronomen geben möchten.

Eine Art Kompromiss ist dann jedoch wiederrum nicht möglich. Das bedeutet, dass es beispielsweise nicht gestattet ist, die entsprechende Erlaubnis zum Public Viewing ausschließlich für Spiele mit deutscher Beteiligung zu geben.

Weitere Einschränkungen

Wer jetzt jedoch glaubt, er verfüge automatisch über das Recht, seine 30er Zone in eine Fanmeile ohne Rücksicht auf Anwohner und deren Interessen zu verwandeln, irrt sich. Die Wahrung der Nachtruhe spielt immer noch eine Rolle. Das bedeutet, dass entsprechende Abstände zu Wohnhäusern ebenso eingehalten werden müssen, wie auferlegt wird, Maßnahmen, die eine Lärmminderung herbeiführen, zu unterstützen.

Public Viewing im privaten Bereich

Die Regelung des Bundeskabinetts hat hierbei jedoch keine Auswirkungen auf privat ausgerichtete Events. Wer beispielsweise im Garten grillen und eine Partie Fußball schauen möchte, muss sich immer noch an die jeweils geltenden Lärmvorschriften halten. Hier gilt die 22 Uhr-Marke als Zäsur. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Nachtruhe – auch zur WM – ein. Nur im Zusammenhang mit besagtem gewerblichen Public Viewing, beispielsweise in der Gastronomie, wurde der Lärmschutz gelockert.

Der Zeitunterschied zu Deutschland

Die deutsche Nationalmannschaft wird im Rahmen der diesjährigen WM in Moskau, Kasan und Sotschi auf dem Feld stehen. Der Zeitunterschied zwischen ‚dort‘ und ‚hier‘ liegt bei einer Stunde.

Für diejenigen, die sich auch für die Spiele mit nicht-deutscher Beteiligung interessieren, dürfte vor allem das Stadion in Jekaterinburg interessant sein. Hier liegt die Zeitverschiebung schon bei drei Stunden. Das Finale wird in Deutschland um 17 Uhr übertragen.

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