Nachbarschaftsstreit durch unterschiedliche Vereinszugehörigkeit

SV Werder Bremen Eigentlich ist Fußball ein verbindender Sport, der Fans zu einem gemeinsamen Erleben einlädt und Gegenstand zahlreicher Gespräche ist. Allerdings gibt es auch heutzutage noch Fan-Feindschaften, die teilweise zu irrationalen Handlungen führen und den Blick für das Verbindende, den Sport als solchen, stark trüben können. Sobald zwei Nachbarn über Fahnen oder andere Fanartikel auf ihrem Grundstück ihre Vereinszugehörigkeit zum Ausdruck bringen, kann es in seltenen Fällen sogar zu einem Nachbarschaftsstreit kommen, der dann nicht selten mit Sachbeschädigungen einhergeht. Als Geschädigter stellt sich die Frage, wie vorgegangen werden sollte und wie die eigenen rechtlichen Ansprüche durchgesetzt werden können.

Die Ursachen für einen Nachbarschaftsstreit und die Folgen

Verschiedene Gründe können zu einem Nachbarschaftsstreit führen und so stellt eine SV Werder Bremen-Fahne in nachbarschaftlicher Nähe zu einer Hamburger SV-Fahne nur einen denkbaren Auslöser dar. Häufig sorgen laute Musik sowie TV-Geräusche zu unchristlichen Zeiten, zu hohe Hecken im Garten, vollgestellte oder zugeparkte Wege, überhängende Äste vom Nachbargrundstück und Verschmutzungen aller Art für eine Meinungsverschiedenheit. Diese Themen bieten reichlich Zündstoff für einen etwas lauteren Gedankenaustausch, der teilweise aktive Beschädigungen zur Folge hat. Sachbeschädigungen am eigenen Fahrzeug und Gebäude durch den Nachbarn sind durchaus denkbar. Bei einer ausgelebten Fan-Feindschaft werden gerne die auf dem Grundstück befindlichen Fahnen entwendet oder beschädigt.

Unterstützung bei der Sicherung von rechtsverwertbaren Beweisen

Geschädigte, die gegen die Sachbeschädigungen des Nachbarn juristisch vorgehen möchten, haben oftmals ein Beweisführungsproblem, da die Taten spät in der Nacht oder nach dem Verlassen des Hauses erfolgen. Sodann kann der Einsatz einer Privatdetektei zielführend sein. Unter anderem die Detektei Dresden bietet eine adäquate und rechtskonforme Hilfe, die auf den jeweiligen Einzelfall individuell zusammengeschnitten werden kann. Die Kombination aus Fachwissen, Erfahrung und Ausstattung kann bei der Sammlung von Beweisen den entscheidenden Vorteil bringen. So setzen Detekteien bei Lärmbelästigungen geeichte Schallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN-Norm ein, die korrekte Messwerte erfassen und in Verbindung mit den zeugenschaftlichen Aussagen der Detektive vor einem Gericht auch anerkannt werden. Bei einem Nachbarschaftsstreit verwertbare Beweise zu erarbeiten und zu sichern gehört zu dem Fachgebiet einer Privatdetektei und ermöglicht den Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Die Probleme bei einer eigenen Beweissicherung

Die alternative eigene Sicherung von Beweisen ist oftmals kosten- sowie zeitintensiv und zudem mit rechtlichen Problemen behaftet. Beispielsweise ist eine verdeckte Videoüberwachung im Regelfall unzulässig und die Aufzeichnungen können in einem solchen Fall bei Gericht nicht zur Beweisführung genutzt werden. Bei einer Lärmbelästigung wird häufig ein Lärmprotokoll angefertigt, das akribisch jede einzelne Ruhestörung aufführt. Allerdings kann die Gegenseite einfach die Wahrheit des Lärmprotokolls bestreiten, sobald keine neutralen und unbefangenen Zeugen benannt werden können. Zudem wird in einem Lärmprotokoll regelmäßig die subjektive Wahrnehmung festgehalten, die keinesfalls die tatsächliche, objektive Lautstärke widerspiegelt. Derartige Probleme bei der Beweissicherung können durch den Einsatz einer Privatdetektei vermieden werden. Die rechtliche Grundlage für die weitere Vorgehensweise nach einer Beweissicherung stellt der § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Hiernach besteht ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, wenn dieser das Eigentum in anderer Weise als durch Vorenthaltung oder Entziehung des Besitzes beeinträchtigt. Im Regelfall reicht bereits eine juristische Auseinandersetzung aus, um vor weiteren Sachbeschädigungen verschont zu sein.

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